Keine Abschiebung von Minderjährigen unter Zwang

Zur versuchten Abschiebung eines 10-jährigen syrischen Mädchens aus dem Unterricht in Naumburg erklären Kerstin Eisenreich und Hendrik Lange, zuständige Abgeordnete für den Burgenlandkreis der Linksfraktion im Landtag Sachsen-Anhalt: Artikel 1 Grundgesetz gilt für alle!

Kerstin Eisenreich erklärt:
„Es ist erschütternd, wie hart und empathielos unsere Gesellschaft geworden ist. Da versuchen Ordnungskräfte tatsächlich, ein 10jähriges Mädchen vor den Augen ihrer MitschülerInnen, LehrerInnen und FreundInnen aus dem Unterricht herauszuzerren und abzuschieben. In Naumburg, Sachsen-Anhalt, Deutschland, im Jahre 2025.
Eine solche Abschiebung von Minderjährigen unter Zwang ist durch nichts gerechtfertigt, dagegen stehen Menschenwürde und Humanität. Artikel 1 GG fällt nicht ohne Grund unter die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes, niemals wieder soll bestimmten Gruppen die Menschenwürde abgesprochen werden können. Dieses Prinzip ist hier deutlich verletzt worden.“  

Hendrik Lange ergänzt:
„Dies ist ein Angriff auf die Institution Schule, ein pädagogischer Supergau. Durch solche massiven Eingriffe wird öffentlich verfestigt, dass bestimmte Gruppen nicht dazugehören. Als Politiker fordern wir Zusammenhalt und Hilfsbereitschaft in der Gesellschaft ein und wollen, dass Lehrkräfte Kinder und Jugendliche dahingehend fördern. Die Abschiebungen Minderjähriger aus dem Unterricht stehen diesem Ziel diametral entgegen. Es darf nicht sein, dass Sachsen-Anhalt so mit seinen Schutzbefohlenen umgeht. Wir fordern die Innenministerin auf, diesen Vorgang zu untersuchen und per Weisung an die Ausländerbehörden derartige Abschiebungen für die Zukunft zu unterbinden! Schule muss ein Schutzraum für Lehrkräfte und SchülerInnen sein. Niemand darf Angst haben zum Unterricht zu kommen.“

Magdeburg, 22.05.2025