In der Antwort der Landesregierung auf eine Nachfrage in der 108. Sitzung des Landtages wurde ausgeführt, dass Agroforstsysteme in Sachsen-Anhalt derzeit nur über die Ökoregelung 3 unterstützt werden. Zugleich verwies die Landesregierung auf eine geringe Inanspruchnahme, hemmende Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes, knappe Landesmittel, eine Prioritätensetzung zugunsten anderer Maßnahmen sowie privatwirtschaftliche Initiativen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Förderinstrumente für Agroforstsysteme stehen landwirtschaftlichen Betrieben in Sachsen-Anhalt derzeit zur Verfügung? Bitte nach Förderinstrument, Fördergegenstand, zuständiger Stelle und Förderhöhe darstellen.
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Im Landkreis Wittenberg kam es seit dem Jahr 2025 wiederholt zu Rissvorfällen bei Schafen, bei denen in mehreren Fällen der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde. Abschussbescheide aus dem Jahr 2025 hatten den Wolf GW4012m zum Ziel.
Gleichzeitig haben sich durch Änderungen des Bundesjagdgesetzes sowie durch die Novellierung des Landesjagdgesetzes Sachsen-Anhalt die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Wölfen verändert.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Rissvorfälle bei Schafen im Landkreis Wittenberg seit April 2025 sind der Landesregierung bekannt? Bitte die Daten (nach Datum, Ort, Zahl der getöteten und verletzten Tiere, Ergebnis der Rissbegutachtung) in einer Tabelle auflisten, ergänzt um die Ergebnisse der genetischen Untersuchungen sowie Angaben zur jeweils überwundenen bzw. beim Übergriff bestehenden Zaunhöhe.
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Rechenzentren gewinnen durch Digitalisierung, Cloud-Dienste und Anwendungen der Künstlichen Intelligenz stark an Bedeutung. Auch Sachsen-Anhalt rückt wegen verfügbarer Flächen, erneuerbarer Energien und Netzinfrastruktur zunehmend in den Fokus von Projektentwicklern und Investoren. Damit stellt sich für das Land die Frage, wie Rechenzentrumsansiedlungen gesteuert werden, welche Standorte geeignet sind und unter welchen Bedingungen solche Projekte tatsächlich einen Beitrag zu regionaler Wertschöpfung und wirtschaftlicher Entwicklung leisten. Der Landtag Sachsen-Anhalt hat mit dem Beschluss „Regionale Wertschöpfung durch neue Rechenzentren - Evaluierung der Genehmigungs- und Förderpolitik“ die Landesregierung aufgefordert, die Ansiedlung neuer Rechenzentren hinsichtlich ihrer regionalökonomischen Wertschöpfung zu evaluieren, aktuelle Standortanfragen zu analysieren und daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten. Vor diesem Hintergrund soll geklärt werden, ob die Landesregierung über eine tragfähige Strategie verfügt, welche Projekte ihr bekannt sind und nach welchen wirtschafts-, energie-, klima-, wasser-, flächen- und umweltpolitischen Kriterien Rechenzentrumsansiedlungen in Sachsen-Anhalt bewertet und unterstützt werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung seit dem Landtagsbeschluss „Regionale Wertschöpfung durch neue Rechenzentren - Evaluierung der Genehmigungs- und Förderpolitik“ umgesetzt? Wann wird die im Beschluss angekündigte Evaluierung abgeschlossen sein und wann sollen dem Landtag Handlungsempfehlungen vorgelegt werden?
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Die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen stellen den Zukunfts- und Klimaschutzkongress (ZuKK) sowie den daraus hervorgegangenen Ressortplan Klima als zentrale Grundlage der Klimapolitik Sachsen-Anhalts dar. Zwar sind die Treibhausgasemissionen in Sachsen-Anhalt seit Beginn der Legislaturperiode gesunken. Das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel einer Minderung um 5,65 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente bis 2026 ist nach den bislang vorliegenden Daten jedoch noch nicht erreicht. Zugleich räumt die Landesregierung selbst ein, dass Krisen, Kriege, Energiepreisentwicklungen und die wirtschaftliche Lage den Emissionsrückgang beeinflusst haben. Damit ist offen, welcher Anteil der bisherigen Entwicklung tatsächlich auf Maßnahmen des Landes, des ZuKK oder des Ressortplans Klima zurückzuführen ist. Der Ressortplan Klima wurde zudem erst im Oktober 2024 beschlossen. Für die politische Bewertung ist daher von besonderem Interesse, welche zusätzlichen Maßnahmen über bestehende bundes- und europarechtliche Verpflichtungen hinaus ergriffen wurden, welche konkreten Wirkungen erwartet werden und anhand welcher Kriterien die Landesregierung den Erfolg des Ressortplans bewertet.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie hoch waren die Treibhausgasemissionen Sachsen-Anhalts in den Jahren 2021 bis 2024 jeweils insgesamt und nach Sektoren gegliedert, welche Werte erwartet die Landesregierung für die Jahre 2025 und 2026, und wie groß ist danach die verbleibende Lücke zum Koalitionsziel einer Minderung um 5,65 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente bis Ende 2026?
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Die Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen ist von großer Bedeutung für deren Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten. Auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) wird eine Liste der vom Land anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen veröffentlicht. Zugleich ist bislang wenig transparent, nach welchen Maßstäben Anerkennungsanträge geprüft werden, wie die Anerkennungspraxis des LAU seit Beginn der laufenden Legislaturperiode ausgestaltet ist und aus welchen Gründen Anträge gegebenenfalls nicht erfolgreich abgeschlossen wurden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben, Verwaltungsvorschriften, Arbeitshilfen, Prüfschemata oder internen Leitlinien legt das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt bei der Prüfung von Anträgen auf Anerkennung als Umwelt- und Naturschutzvereinigung zugrunde?
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Asbest ist trotz seines Verbots weiterhin ein relevantes Umwelt- und Gesundheitsproblem. Aufgrund der langen Lebensdauer von Gebäuden fallen auch Jahrzehnte nach dem Verbot weiterhin erhebliche Mengen asbesthaltiger, asbestverdächtiger und gering asbesthaltiger Abfälle an, insbesondere im Zuge von Sanierung, Umbau und Rückbau.
Mit der im Jahr 2023 überarbeiteten Vollzugshilfe LAGA M23 wurde die Einstufung mineralischer Bau- und Abbruchabfälle deutlich verändert. Insbesondere die Regelvermutung führt dazu, dass Bauabfälle aus Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 grundsätzlich als asbestverdächtig gelten, sofern keine gegenteilige Untersuchung vorliegt.
Im fortgeschriebenen Abfallwirtschaftsplan des Landes Sachsen-Anhalt wird im Zusammen hang mit dieser Änderung ein deutlicher Anstieg der asbesthaltigen Abfallmengen prognostiziert.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich Fragen zur tatsächlichen Entwicklung der Abfallmengen, zu den Ursachen dieser Entwicklung sowie zu den wirtschaftlichen und technologischen Auswirkungen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie haben sich die in Sachsen-Anhalt angefallenen, entsorgten, verwerteten, deponierten, importierten und exportierten Mengen asbesthaltiger beziehungsweise asbestverdächtiger Abfälle seit 2015 jährlich entwickelt? Bitte nach Abfallschlüssel, Entsorgungsweg, Herkunft und Verbleib aufschlüsseln.
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Sachsen-Anhalt ist aufgrund vorhandener Deponiekapazitäten ein bedeutender Standort für die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle. Gleichzeitig führt die erwartete Zunahme dieser Abfälle im Abfallwirtschaftsplan zu wachsenden Anforderungen an Entsorgungsinfrastruktur, Planung, Kontrolle und Vollzug.
Neben der Frage der langfristigen Entsorgungssicherheit stellt sich auch die Frage nach der Rolle Sachsen-Anhalts im bundesweiten Entsorgungssystem. Insbesondere die Verbringung asbesthaltiger Abfälle zwischen Bundesländern sowie mögliche Import- und Exportstrukturen werfen Fragen hinsichtlich der Belastungsverteilung, der Kostenentwicklung und der organisatorischen Leistungsfähigkeit der zuständigen Behörden auf.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich Fragen zur Entwicklung der Entsorgungsstrukturen, zur Nutzung der Deponiekapazitäten sowie zum Vollzug und zur Kontrolle der Entsorgung asbesthaltiger Abfälle.
Ich frage die Landesregierung:
1. Auf welchen Deponien in Sachsen-Anhalt werden derzeit asbesthaltige Abfälle entsorgt (bitte nach Deponieklasse und Standort aufschlüsseln)?
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Das Unternehmen Linde hat im Chemiepark Leuna einen 24-Megawatt-PEM-Elektrolyseur zur Produktion von grünem Wasserstoff errichtet. Das Gesamtprojekt mit einem Investitionsvolumen von rund 60 Millionen Euro wurde unter anderem aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) durch Bund und Land mit insgesamt 15 Millionen Euro gefördert. Laut Medienberichten aus dem Jahr 2023 hatte sich die Inbetriebnahme der Anlage, die ursprünglich für 2022 vorgesehen war, verzögert. Da es sich um eine der größten geförderten Einzelinvestitionen in grüne Wasserstofferzeugung des Landes handelt und inzwischen mit der geplanten alkalischen 5-MW-Anlage ein zweites gefördertes Elektrolyseprojekt von Linde in Leuna hinzugekommen ist, stellen sich Fragen nach dem tatsächlichen Betriebsstatus und der Wirksamkeit der Förderung.
Ich frage die Landesregierung:
1. Die PEM-Elektrolyseanlage von Linde in Leuna sollte ursprünglich 2022 in Betrieb gehen. Wann hat die Anlage tatsächlich den regulären Betrieb aufgenommen und welche Ursachen hatte die Verzögerung?
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Für die Schweinezucht Binde GmbH in Arendsee liegen wiederholt Hinweise auf Tierschutzverstöße sowie Mängel beim Brand- und Immissionsschutz vor. Gleichzeitig bestehen anhaltende rechtliche und kommunale Konflikte rund um die Anlage. Daher muss geklärt werden, ob gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, wie wirksam die behördliche Kontrolle ist und ob Auflagen konsequent durchgesetzt werden. Zudem ist zu prüfen, welche Auswirkungen der Betrieb auf Tiere, Umwelt, öffentliche Sicherheit und die Kommune hat.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele veterinäramtliche Kontrollen wurden in der Schweinezucht Binde GmbH in den Jahren 2015 bis 2026 durchgeführt? Bitte aufschlüsseln nach Plankontrollen, Anlasskontrollen, Nachkontrollen, unangekündigte Kontrollen, sowie Kontrollen aufgrund von Anzeigen Dritter.
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Für die Schweinezucht Binde GmbH in Arendsee liegen wiederholt Hinweise auf Tierschutzverstöße sowie Mängel beim Brand- und Immissionsschutz vor. Gleichzeitig bestehen anhaltende rechtliche und kommunale Konflikte rund um die Anlage. Daher muss geklärt werden, ob gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, wie wirksam die behördliche Kontrolle ist und ob Auflagen konsequent durchgesetzt werden. Zudem ist zu prüfen, welche Auswirkungen der Betrieb auf Tiere, Umwelt, öffentliche Sicherheit und die Kommune hat.
Ich frage die Landesregierung:
1. Über welches aktuell gültige Brandschutzkonzept verfügt die Schweinezucht Binde GmbH, wann wurde dieses zuletzt fortgeschrieben oder überprüft und durch welche Stelle?
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Für die Schweinezucht Binde GmbH in Arendsee liegen wiederholt Hinweise auf Tierschutzverstöße sowie Mängel beim Brand- und Immissionsschutz vor. Gleichzeitig bestehen anhaltende rechtliche und kommunale Konflikte rund um die Anlage. Daher muss geklärt werden, ob gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, wie wirksam die behördliche Kontrolle ist und ob Auflagen konsequent durchgesetzt werden. Zudem ist zu prüfen, welche Auswirkungen der Betrieb auf Tiere, Umwelt, öffentliche Sicherheit und die Kommune hat.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche baulichen Abweichungen von der ursprünglich genehmigten Anlage wurden im Zeitraum 2007 bis 2023 festgestellt und zu welchem Zeitpunkt wurden diese jeweils erstmals aktenkundig?
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In der Kleinen Anfrage KA 8/3365 (Drucksache 8/6300) zum Kleingartenwesen in Sachsen Anhalt hat die Landesregierung darauf hingewiesen, dass zentrale Datengrundlagen - insbesondere zu Bestand, Altersstruktur und Leerstand, erst ab Februar 2026 zur Verfügung stehen würden. Zugleich wurden zu mehreren Fragestellungen keine inhaltlichen Antworten gegeben, sondern auf eine noch ausstehende Datenauswertung verwiesen.
Kleingartenanlagen erfüllen jedoch eine wichtige Funktion für soziale Teilhabe, Naherholung und ökologische Aufwertung, insbesondere im städtischen Raum. Vor dem Hintergrund demografischer Veränderungen, zunehmenden Leerstands und wachsender Anforderungen an Klimaanpassung und Biodiversität ist eine belastbare Datenbasis sowie eine nachvollziehbare Bewertung bestehender Maßnahmen von zentraler Bedeutung.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Kleingartenanlagen und Einzelparzellen existieren derzeit in Sachsen-Anhalt? Bitte nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln.
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Für die Schweinezucht Binde GmbH in Arendsee liegen wiederholt Hinweise auf Tierschutzverstöße sowie Mängel beim Brand- und Immissionsschutz vor. Gleichzeitig bestehen anhaltende rechtliche und kommunale Konflikte rund um die Anlage. Daher muss geklärt werden, ob gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, wie wirksam die behördliche Kontrolle ist und ob Auflagen konsequent durchgesetzt werden. Zudem ist zu prüfen, welche Auswirkungen der Betrieb auf Tiere, Umwelt, öffentliche Sicherheit und die Kommune hat.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen wurden seit 2006 für die Schweinezucht Binde GmbH erteilt, geändert oder aufgehoben? Bitte mit Datum und jeweiligem Regelungsinhalt darstellen.
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Seit 2022 hat die Landesregierung auf Kleine Anfragen mehrfach zu einem Standortkonzept für das Landesarchiv vorgetragen, das den Bau eines zweiten Magazinmoduls in Magdeburg und nach Inbetriebnahme die Aufnahme der Bestände aus Merseburg und Wernigerode und nachfolgend die Schließung beider Außenstellen vorsehe. Die Beschäftigten beider Außenstellen befinden sich entsprechend seit mehreren Jahren in einer Hängepartie.
In der Fragestunde zur 48. Sitzungsperiode am 04.03.2026 führte die Ministerin für Inneres und Sport aus, dass noch nicht klar sei, wann die Errichtung des Magazinmoduls finanziell untersetzt werden könne. Sie erwarte aber diesbezüglich in den nächsten zwei oder drei Jahren Entscheidungen und damit Aussicht auf mögliche Finanzierungen und anschließend den Bau.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Kosten veranschlagt die Landesregierung aktuell für den Bau eines zweiten Magazinwürfels?
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Die Unterbringung und Versorgung von Fundtieren ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommunen. In den vergangenen Jahren sind dabei zunehmende Herausforderungen bei Organisation und Finanzierung deutlich geworden, unter anderem durch steigende Tierzahlen, Kostenentwicklungen sowie Kündigungen oder Neuverhandlungen bestehender Verträge. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, einen landesweiten Überblick über die Entwicklung der Fundtierzahlen seit 2020, die unterschiedlichen Modelle der Fundtierunterbringung und deren Finanzierung sowie die Rolle der Landesförderung zu erhalten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Fundtiere wurden in Sachsen-Anhalt seit 2020 jährlich erfasst?
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Klimawandel, zunehmende Trockenphasen und wachsende Nutzungsansprüche - insbesondere durch Industrie- und Gewerbeansiedlungen - erhöhen den Druck auf die Wasserressourcen. Zugleich rücken Spurenstoffe wie PFAS/PFT zunehmend in den Fokus des vorsorgenden Grundwasser- und Gesundheitsschutzes. Vor diesem Hintergrund ist zu klären, wie die Landesregierung die quantitative und qualitative Entwicklung des Grundwassers bewertet und welche Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung erforderlich sind.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie stellt sich die aktuelle Wasserhaushaltssituation in Sachsen-Anhalt dar und wie wird ihre Entwicklung bis 2050 bewertet? Bitte die Entwicklung der Grundwasserstände anhand von Trend- bzw. Szenariodarstellungen auf Grundlage des Landesmessnetzes Grundwasserstand darstellen, mindestens differenziert nach Grundwasserkörpern gemäß Wasserrahmenrichtlinie sowie ergänzend nach Landkreisen und kreisfreien Städten. Bitte zudem angeben, auf welchen Datengrundlagen, Modellen und Annahmen (insbesondere zu Klimaentwicklung und Landnutzung) die Bewertungen beruhen.
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Steigende Lebensmittelpreise belasten private Haushalte spürbar, insbesondere Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen, bei denen Ausgaben für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke einen überdurchschnittlich hohen Anteil am verfügbaren Einkommen einnehmen. Für eine sozial ausgewogene Politik ist es daher zentral, diese Einkommensbelastung belastbar zu erfassen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung der Anteil (relativ und absolut) der Ausgaben für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke am monatlichen Haushaltsnettoeinkommen privater Haushalte in Sachsen-Anhalt in Prozent, unter Berücksichtigung der inzwischen verfügbaren oder aktualisierten Daten? Bitte bundesweit und für Sachsen-Anhalt, jährlich von 2020 bis 2025 sowie nach folgenden Einkommensklassen aufschlüsseln: unter 1.500 €, 1.500 bis 2.500 €, 2.500 bis 3.500 €, 3.500 bis 5.000 € und über 5.000 € monatliches Haushaltsnettoeinkommen.
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In der Antwort der Landesregierung Drs. 8/6318 auf die Kleine Anfrage KA 8/3382 wurde mitgeteilt, dass das Ergebnis der gutachterlichen Prüfung der FFH-Verträglichkeitsprüfung/Vorprüfung zum damaligen Zeitpunkt noch nicht vorlag. Zugleich wurde ausgeführt, dass mit dem Abschluss der Prüfung und der Aufarbeitung der Ergebnisse im Genehmigungsverfahren wahrscheinlich noch im laufenden Kalenderjahr 2025 zu rechnen sei.
Ich frage die Landesregierung:
1. Liegt das Ergebnis der gutachterlichen Prüfung der FFH-Verträglichkeitsprüfung/Vorprüfung zur Restaurierung des Arendsees inzwischen vor? Falls ja, zu welchem Ergebnis ist die Prüfung gekommen? Falls nein, aus welchen Gründen liegt weiterhin kein Ergebnis vor und gibt es einen Zeitrahmen für den Abschluss der Prüfung?
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In Sachsen-Anhalt gibt es freilebende herrenlose Katzenbestände, die, je nach regionaler Lage, mit erheblichem Tierleid verbunden sein können. Mit dem Katzenschutz Ermächtigungsgesetz (KatzSchErmÜG LSA) wurde die Zuständigkeit für Katzenschutzverordnungen auf kommunaler Ebene verankert. Gleichwohl wird von diesem Instrument bislang nur in begrenztem Umfang Gebrauch gemacht, während weitere Kommunen Regelungen zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Katzen auf Grundlage des Gefahrenabwehrrechts erlassen haben. Vor diesem Hintergrund ist zu klären, wie die Landesregierung den Umsetzungsstand bewertet, wie die finanzielle Förderung von Kastrationen aus Landesmitteln ausgestaltet ist und welche flankierenden Maßnahmen erforderlich sind, um den Katzenschutz landesweit wirksam zu verbessern.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Gemeinden in Sachsen-Anhalt haben derzeit eine Katzenschutzverordnung auf Grundlage des KatzSchErmÜG LSA i. V. m. § 13b TierSchG erlassen (bitte Gemeinden benennen und Datum des Inkrafttretens angeben)?
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