Steigende Lebensmittelpreise belasten private Haushalte spürbar, insbesondere Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen, bei denen Ausgaben für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke einen überdurchschnittlich hohen Anteil am verfügbaren Einkommen einnehmen. Für eine sozial ausgewogene Politik ist es daher zentral, diese Einkommensbelastung belastbar zu erfassen. 

Wir fragen die Landesregierung: 

1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung der Anteil (relativ und absolut) der Ausgaben für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke am monatlichen Haushaltsnettoeinkommen privater Haushalte in Sachsen-Anhalt in Prozent, unter Berücksichtigung der inzwischen verfügbaren oder aktualisierten Daten? Bitte bundesweit und für Sachsen-Anhalt, jährlich von 2020 bis 2025 sowie nach folgenden Einkommensklassen aufschlüsseln: unter 1.500 €, 1.500 bis 2.500 €, 2.500 bis 3.500 €, 3.500 bis 5.000 € und über 5.000 € monatliches Haushaltsnettoeinkommen.

2. …

Klimawandel, zunehmende Trockenphasen und wachsende Nutzungsansprüche - insbesondere durch Industrie- und Gewerbeansiedlungen - erhöhen den Druck auf die Wasserressourcen. Zugleich rücken Spurenstoffe wie PFAS/PFT zunehmend in den Fokus des vorsorgenden Grundwasser- und Gesundheitsschutzes. Vor diesem Hintergrund ist zu klären, wie die Landesregierung die quantitative und qualitative Entwicklung des Grundwassers bewertet und welche Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung erforderlich sind. 

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich die aktuelle Wasserhaushaltssituation in Sachsen-Anhalt dar und wie wird ihre Entwicklung bis 2050 bewertet? Bitte die Entwicklung der Grundwasserstände anhand von Trend- bzw. Szenariodarstellungen auf Grundlage des Landesmessnetzes Grundwasserstand darstellen, mindestens differenziert nach Grundwasserkörpern gemäß Wasserrahmenrichtlinie sowie ergänzend nach Landkreisen und kreisfreien Städten. Bitte zudem angeben, auf welchen Datengrundlagen, Modellen und Annahmen (insbesondere zu Klimaentwicklung und Landnutzung) die Bewertungen beruhen.

2. …

In Sachsen-Anhalt gibt es freilebende herrenlose Katzenbestände, die, je nach regionaler Lage, mit erheblichem Tierleid verbunden sein können. Mit dem Katzenschutz Ermächtigungsgesetz (KatzSchErmÜG LSA) wurde die Zuständigkeit für Katzenschutzverordnungen auf kommunaler Ebene verankert. Gleichwohl wird von diesem Instrument bislang nur in begrenztem Umfang Gebrauch gemacht, während weitere Kommunen Regelungen zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Katzen auf Grundlage des Gefahrenabwehrrechts erlassen haben. Vor diesem Hintergrund ist zu klären, wie die Landesregierung den Umsetzungsstand bewertet, wie die finanzielle Förderung von Kastrationen aus Landesmitteln ausgestaltet ist und welche flankierenden Maßnahmen erforderlich sind, um den Katzenschutz landesweit wirksam zu verbessern. 

Ich frage die Landesregierung: 

1. Wie viele Gemeinden in Sachsen-Anhalt haben derzeit eine Katzenschutzverordnung auf Grundlage des KatzSchErmÜG LSA i. V. m. § 13b TierSchG erlassen (bitte Gemeinden benennen und Datum des Inkrafttretens angeben)?

2. …

In der Antwort der Landesregierung Drs. 8/6318 auf die Kleine Anfrage KA 8/3382 wurde mitgeteilt, dass das Ergebnis der gutachterlichen Prüfung der FFH-Verträglichkeitsprüfung/Vorprüfung zum damaligen Zeitpunkt noch nicht vorlag. Zugleich wurde ausgeführt, dass mit dem Abschluss der Prüfung und der Aufarbeitung der Ergebnisse im Genehmigungsverfahren wahrscheinlich noch im laufenden Kalenderjahr 2025 zu rechnen sei. 

Ich frage die Landesregierung: 

1. Liegt das Ergebnis der gutachterlichen Prüfung der FFH-Verträglichkeitsprüfung/Vorprüfung zur Restaurierung des Arendsees inzwischen vor? Falls ja, zu welchem Ergebnis ist die Prüfung gekommen? Falls nein, aus welchen Gründen liegt weiterhin kein Ergebnis vor und gibt es einen Zeitrahmen für den Abschluss der Prüfung?

2. …