Transparenz

Zur Transparenz der Tätigkeit als Abgeordnete gehört aus meiner Sicht auch die Offenlegung von Einkünften und Ausgaben. Zu den Angaben finden Sie hier auch die gesetzlichen Grundlagen.

Einkünfte

Entschädigung (Diät)

Abgeordnete im Landtag von Sachsen-Anhalt erhalten eine monatliche Entschädigung. Sie soll sicherstellen, dass die Abgeordneten ihre Aufgaben effektiv, frei und unabhängig erfüllen können. Die Grundlage hierfür ist Artikel 56 Absatz 5 der Landesverfassung Sachsen-Anhalts und das Abgeordnetengesetz.

Die Entschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2024 8.250,68 Euro (zuvor 7.776,33 Euro) im Monat und ist steuerpflichtig.

Seit der 7. Wahlperiode orientiert sich deren Höhe an der Entwicklung der Löhne in Sachsen-Anhalt. Steigen also die Löhne der Beschäftigten, bekommen auch die Abgeordneten mehr Geld, sinken die Löhne im Land, werden auch die Diäten reduziert.

Abgeordneten steht es frei, neben dem Mandat weiteren Tätigkeiten nachzugehen. Diese Einkünfte (s. Nebeneinkünfte) sind der Präsidentin anzuzeigen. Selbstständige oder nicht beim Land Beschäftigte können weiterhin ihren Berufen nachgehen.

Kostenpauschale

Zusätzlich erhalten Abgeordnete eine steuerfreie Kostenpauschale, die alle mandatsbedingten Kosten deckt. Davon können zum Beispiel die Miete von Wahlkreisbüros, Telefonkosten, Werbematerial und Veranstaltungen bezahlt werden. Die Kostenpauschale beträgt seit 1. Juli 2024 2.253,56 Euro (zuvor 2.126,00 Euro) im Monat.

Im Landtag steht mir ein möbliertes und mit Computer und Telefon ausgestattetes Büro zur Verfügung.

Erstausstattung des Wahlkreisbüros

Wer erstmals als Abgeordneter in den Landtag einzieht, muss sich ein Wahlkreisbüro einrichten. Für dessen erstmalige Ausstattung mit Schreibtisch, Stühlen, Schränken, Lampen usw. zahlt das Land einen Zuschuss. Nach Antrag erstattet der Landtag die nachgewiesenen Ausgaben in Höhe von maximal 1.500,00 Euro. Diese habe ich in dieser Legislatur nicht in Anspruch genommen.

Aufwendungen für Personalkosten

Auf Antrag erhält ein Abgeordneter die nachgewiesenen Aufwendungen für alle Personalkosten eines Mitarbeiters inklusive der Arbeitgeberanteile und Beitragszuschüsse des Arbeitgebers zur gesetzlichen Sozialversicherung und sonstige Aufwendungen. Höchstgrenze ist die Entgeltgruppe 10 Stufe 6 des Tarifvertrages der Länder (TV-L). Die Aufwendungen werden direkt über den Landtag abgewickelt und unmittelbar aus der Landeskasse an den Mitarbeiter gezahlt. Wird die verfügbare Summe nicht ausgeschöpft, fließt das Geld zurück an den Landtag. Familienmitglieder des Abgeordneten dürfen nicht eingestellt werden. Grundlage ist das Abgeordnetengesetz.

Netzkarte, Reisekosten und Übernachtungsgeld

Abgeordnete erhalten zudem eine kostenlose Netzkarte der Deutschen Bahn (1. Klasse), die für Fahrten innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt und für Reisen nach Berlin oder Bonn gilt.

Erstattet werden außerdem auf Antrag Übernachtungskosten und Fahrtkosten für Fahrten im Auftrag des Landtages, der Fraktion oder eines Ausschusses.

Ausgaben

Die monatliche Entschädigung (Diät) muss versteuert werden. Auch der Solidaritätszuschlag wird abgeführt. Ich bin weiterhin gesetzlich bei der IKK classic versichert. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden nach § 25 Abs. 2 und Abs. 3 des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt in Höhe von 50 Prozent des Beitrages erstattet.

Als Landtagsmitglied mit dem Mandat der Partei Die Linke leiste ich neben dem satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag regelmäßig Sonderbeiträge in Form von Mandatsträgerbeiträgen.

Die Abgeordneten unserer Fraktion spenden (schon seit 1995) einen Teil der Diäten, insbesondere die Diätenerhöhungen, sowohl in den Solidarfonds der Fraktion (derzeit zahle ich 300,00 Euro/Monat) als auch direkt an Vereine, Initiativen und Personen. Darüber hatten sich die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE der 7. Legislatur im Landtag von Sachsen-Anhalt am 5. Mai 2020 in einem Beschluss entschieden. Im Jahr 2023 habe ich daher zusätzlich insgesamt rund 4.300,00 Euro an Vereine, Initiativen und Personen gespendet.

Als Abgeordnete der Linken bin ich für die Wahlkreise 33, 34, 39 und teilweise 40 zuständig. Für die Arbeit in den Wahlkreisen unterhalte ich derzeit zwei Wahlkreisbüros in Merseburg und Querfurt. Neben den laufenden Kosten für die Räume fallen Kosten für Kommunikation, Versicherungen etc. und die Fahrten in den Wahlkreisen sowie Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit an.

Weitere Mitgliedsbeiträge in Vereinen und Verbänden führe ich hier nicht auf, da sie nicht mit meinem Mandat entstehen, sondern auch schon vor meiner Abgeordnetentätigkeit Teil meines gesellschaftlichen Engagements waren.

Übersicht

Übersicht (gültig ab 1. Juli 2024)

Regelmäßige monatliche Einnahmen:

Entschädigung (Diät)  8.250,68€
Kostenpauschale (steuerfrei, für alle mandatsbedingten Ausgaben inkl. Büro)  2.253,56€
Zuschuss Krankenkasse und Pflegeversicherung     506,90€
Gesamteinnahmen:  11.011,14€


Regelmäßige monatliche Ausgaben:

Einkommensteuer                                                                                                     1.400,00€
Kranken- und Pflegeversicherung (IKK Classic)  1.013,78€
Mandatsträgerabgabe DIE LINKE  1.200,00€
Mitgliedsbeitrag DIE LINKE    200,00€
Solifonds der Fraktion    300,00€
Weitere Spenden nach Beschluss 5. Mai 2020    450,00€
Miete/Betriebskosten Wahlkreisbüro Merseburg    230,00€
Miete/Betriebskosten Wahlkreisbüro Querfurt    450,00€
Miete/Betriebskosten Büro Burgenlandkreis    330,00€
Telefon/Internet     120,00€
Geschäftsbedarf Wahlkreisbüros     150,00€
Versicherungen, Rundfunk-, Kontogebühren      60,00€
Öffentlichkeitsarbeit    150,00€
Kosten für Veranstaltungen    250,00€
Reisekosten    150,00€
Gesamtausgaben:6.453,78€

 

Nach allen mandatsbezogenen Ausgaben verbleiben rechnerisch monatlich 4.557,36 Euro im Monat.

Nebeneinkünfte

In dieser Legislatur habe ich im Jahr 2021 insgesamt 650,00 Euro brutto Nebeneinkünfte aus Vortragstätigkeit erzielt, die komplett zu versteuern sind. Seit 2022 erziele ich keine Nebeneinkünfte.

Im Ehrenamt nehme ich weitere Mandate wahr, für die ich Aufwandsentschädigungen sowie eine teilweise Erstattung der Fahrtkosten erhalte.

Als Mitglied des Kreistages Saalekreis und Ortschaftsrates Großkugel erhalte ich durchschnittlich 343,00 Euro Aufwandsentschädigung/Sitzungsgeld im Monat.

Für Aufwandsentschädigungen im Ehrenamt gelten Steuerfreibeträge. Die in dieser Legislaturperiode erhaltenen Aufwandsentschädigungen für meine kommunalen Mandate sind nunmehr steuerfrei. Allerdings werden auch hier Mandatsträgerbeiträge fällig, die ich in Höhe von 80,00 Euro monatlich zahle.

Stand: August 2024