Tierschutz ernst nehmen heißt Verbote durchsetzen
Kerstin Eisenreich, Sprecherin für Tierschutz der Fraktion Die Linke im Landtag, hat eine Anfrage zu Tierhaltungskontrollen an die Landesregierung gestellt. Die Antwort zeigt, dass Tierhaltungsverbote zu selten wirksam kontrolliert werden. Dazu betont Kerstin Eisenreich:
„Die Zahl der ausgesprochenen Verbote stieg von 30 (2015) auf 84 (2024). Wechseln Betroffene den Landkreis, lässt sich die Einhaltung kaum prüfen, es fehlt ein landes- oder bundesweites Register. Die Fraktion Die Linke fordert deshalb verbindliche Vollzugsstandards, ein Landesregister für Tierhaltungsverbote, eine verlässliche Förderung der Tierheime und ein Verbot von Versteigerungen von Heimtieren. Die Landesregierung darf nicht auf eine Bundeslösung warten, sie muss jetzt handeln und vorangehen.
„Animal Hoarding“ (krankhaftes Horten von Tieren) nimmt zu und kann Tierheime überlasten: Seit 2022 wurden 34 Fälle erfasst; von 2015 bis 2019 waren es 10 Fälle. Massenaufnahmen können Tierheime organisatorisch und finanziell an ihre Grenzen bringen. Tierheime brauchen eine verlässliche Grundfinanzierung für ausreichende Kapazitäten, was die Aufgabe des Landes Sachsen-Anhalt ist.
Tierleid stoppen heißt Verbote durchsetzen. Wenn die Bundesregierung kein bundesweites Register für Personen schafft, die keine Tiere mehr halten dürfen, muss die Landesregierung vorangehen. Wir brauchen einheitlichen Vollzug, ein Landesregister und transparente Berichtspflichten, zum Schutz der Tiere und für nachvollziehbare Kontrollen.
Heimtiere sind keine Ware. Das Versteigern von Hunden und Katzen muss enden. Fälle wie die Versteigerung in Bad Lauchstädt, wo unter anderem 128 Hunde sichergestellt wurden und der Landkreis später einen Teil der Tiere versteigerte, dürfen sich nicht wiederholen. Wir bleiben am Thema Tierschutz dran, denn eine Gesellschaft, die im Umgang mit Tieren verroht, verroht auch im Umgang der Menschen untereinander.“
Zur entsprechenden Anfrage von Kerstin Eisenreich an die Landesregierung: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d5775dak.pdf
Magdeburg, 25. August 2025
